Vorsorge
Laut Hebammengesetz gehört Schwangerenvorsorge ebenso wie Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillberatung zum Aufgabengebiet der Hebamme.
Die WHO sieht die Vorsorge durch die Hebamme als optimale Betreuung der gesunden Schwangeren an. So ist z.B. erwiesen, dass psychosoziale Betreuung die Frühgeborenenrate senkt.
Ich biete Ihnen alle Routine- Untersuchungen: Bestimmung von Größe und Lage des Kindes, Herztonüberwachung,
Blutdruckmessung, Urin- und Blutuntersuchungen und Abstriche. Ergeben sich bei den Untersuchungen Auffälligkeiten, überweise ich Sie an Ihre(n) Frauenärztin/ Frauenarzt. Sie können alle Untersuchungen ganz nach Ihren Bedürfnissen zwischen Hebamme und Arzt/ Ärztin aufteilen. Auch wenn Sie wegen einer Erkrankung in regelmäßiger ärztlicher Behandlung sind, können Sie Hebammenvorsorge und –beratung in Anspruch nehmen. Ich habe gute Erfahrungen mit dieser Zusammenarbeit.
Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.